Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag sander Hotel
1.) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Betreiber des Sander Hotels ist die Sander Catering GmbH.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2.) Vertragsabschluss
2. 2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel ist berechtigt, den Buchungsantrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung anzunehmen.
2.2 Alle Angaben des Kunden sind bei Buchung verbindlich. Der Kunde hat insbesondere seine vollständigen Kontaktdaten anzugeben.
3.) Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
3.4 Rechnungen des Hotels sind, sofern sie kein anderes Fälligkeitsdatum enthalten, binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungsmodalitäten können im Vertrag vereinbart werden.
3.6 In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen sowie die Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung von der Leistung dieser Sicherheit abhängig zu machen.
3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.) Rücktritt des Kunden (Abbuchung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne zur Zahlung von Stornierungskosten verpflichtet zu sein.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das Hotel hat sich jedoch denjenigen Vorteil anzurechnen, den es aus anderweitiger Verwendung der Zimmer erlangt, einschließlich der ersparten Aufwendungen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.) Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein anderer Kunde für den gebuchten Zeitraum interessiert ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, ist das Hotel nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume unter irreführenden oder falschen Angaben (z.B. über Identität, Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck) oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann;
- der Zweck des Aufenthalts gesetzwidrig ist;
- der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden.
6.) Zimmerbelegung, Übernahme und Rückgabe
6.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat kein Recht auf frühere Übernahme.
6.3 Am vereinbarten Abreistag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei späterer Rückgabe kann das Hotel für die überschreitende Zeit bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis), ab 18:00 Uhr 90% in Rechnung stellen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.) Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Die Haftung des Hotels bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind oder es sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ebenfalls auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
7.5 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.6 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 ff. BGB.
8.) Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Hotels.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(Stand Mai 2026)
